Der Mannheimer Gemeinderat hat einige Beschlüsse zu so genannten Gebührenanpassungen gefasst. In der Regel sind dies Erhöhungen. Beispielsweise bei den Abfallgebühren. „CO2-Bepreisung, Personalkosten sowie Beschaffungskosten für Energie und Treibstoffe vor allem im Bereich der Abfallsammlung und Entsorgung sind erheblich gestiegen“, teilt die Stadt mit und erhöht deswegen die Abfallgebühren für den Restmüll. Die „Gebührenanpassung“ erfolgt in zwei Schritten: Zum Januar 2025 werden die Gebühren für den Restmüll um durchschnittlich 6,51 und für das Jahr 2026 um durchschnittlich 4,38 Prozent angehoben. Dadurch steigen auch die Entsorgungskosten an den Recyclinghöfen der Stadt Mannheim. Mit der Restmüllgebühr deckt die Stadt zum einen die kostenlose Bio-, Papier- und Wertstofftonne ab. Zum anderen wird auch die städtische Sperrmüllentsorgung, die Grünabfallsammlung, die Altkleidersammlung, die Beseitigung wilder Ablagerungen, die Problemstoffentsorgung sowie der Betrieb und Unterhalt der Recyclinghöfe über die Restmüllgebühr finanziert. „Trotz Ausschöpfung sämtlicher Optimierungspotenziale können die aktuellen Kostensteigerungen nicht ohne Gebührenerhöhung bewältigt werden. Doch die Wahl der Tonnengröße und die Reduzierung des Abfalls durch die kostenfreie Biotonne können zu erheblichen Einsparungen für die Haushalte führen“, erklärt Erste Bürgermeisterin Prof. Dr. Pretzell die Steigerung der Restmüllgebühren. In der vorliegenden Kalkulation sind die Personalkosten, die Umstellung auf einen nachhaltigen Fuhrpark in Richtung E-Mobilität, Mehrkosten im Bereich der Müllverbrennung aufgrund der CO2-Bepreisung sowie Beschaffungskosten für Energie und Treibstoffe, vor allem im Bereich der Abfallsammlung und Entsorgung der Containerabfuhr enthalten. Einsparpotentiale, die jeder Privathaushalt für sich nutzen kann, gibt es in Form der gebührenfreien Biotonne. Jeder Haushalt kann sie bestellen. Wer sich für eine Biotonne entscheidet und darüber hinaus seinen Abfall konsequent trennt in Biomüll, Papier und Wertstoffe, kann sein monatliches Restmüllaufkommen reduzieren. Damit ist der Umstieg auf kleinere und günstigere Restmülltonnen möglich. Tonnen können nachbarschaftlich auch gemeinsam genutzt werden. „Die Mehrkosten im Bereich Müllverbrennung aufgrund der CO2-Bepreisung sorgen auch für höhere Entsorgungskosten auf den Recyclinghöfen der Stadt Mannheim. Um die Gebühren transparent zu halten, werden Abfälle wie Sperrmüll, mineralische oder brennbare Baureststoffe bei größeren Mengen gewogen“, teilt die Stadt zum Thema Recyclinghöfe mit.
Daher sei eine Abgabe größerer Mengen (beim Sperrmüll gilt das für eine Menge ab vier Kubikmeter) nur auf dem Recyclinghof der ABG Abfallbeseitigungsgesellschaft Max-Born-Straße 28, Friesenheimer Insel möglich. Am Recyclinghof Im Morchhof kann nicht gewogen werden. Eine Übersicht der Gebühren 2025 für die Recyclinghöfe findet man unter www.mannheim.de. Unverändert bleibt die Möglichkeit, anstelle der kostenfreien Abholung des Sperrmülls bis zu vier Kubikmeter an den Recyclinghöfen kostenfrei abzugeben. Dies ist mit einer Anlieferbestätigung des Stadtraumservice (Anmeldung per Telefon unter 115) bis zu zweimal im Jahr möglich.
Nachweispflicht an den Recyclinghöfen Mannheim
An den Recyclinghöfen werden nur Abfälle aus Mannheim angenommen. Daher bittet der Stadtraumservice um Verständnis, dass bei Anlieferungen ein Nachweis über den Mannheimer Wohnsitz benötigt wird. Dafür genügt es, den Personalausweis, den aktuellen Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung oder eine aktuelle Meldebescheinigung unaufgefordert beim Personal vorzuzeigen. Wer Abfälle im Auftrag anliefert, benötigt eine Vollmacht des Abfallerzeugers sowie eine Kopie des Nachweises. Die Vollmacht gibt es als Download unter www.stadtraumservice-mannheim.de, Stichwort „Sperrmüll auf Abruf“.
Schmutz- und Niederschlagswassergebühr
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung passt zudem zum 1. Januar 2025 seine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr an. Der Angleichung lägen unter anderem gestiegene Personal- und Energiekosten sowie höhere Kosten für Bau- und Betriebsstoffe zugrunde. Die Schmutzwassergebühr steigt um 16,7 Prozent und die Niederschlagswassergebühr wird um zehn Prozent gesenkt wird. Die Gebühren wurden letztmalig 2021 angepasst und blieben somit für vier Jahre konstant.
Die Grabnutzungsgebühren erhöhen sich je nach Grabart zum 1. Januar 2025 zwischen vier und sechs Prozent. Bei den Grundgebühren für Erd- und Feuerbestattungen musste eine Steigerung von rund zehn Prozent vorgenommen werden. Die Gebühren für die Trauerhallennutzung konnten hingegen leicht gesenkt werden.
„Gründe für die Gebührenanpassungen sind allgemeine Kostensteigerungen in den Bereichen Personal-, Energie- und Baukosten. Um die Gebühren über einen längeren Zeitraum stabil zu halten, wurden erstmalig für einen zweijährigen Zeitraum, also für die Jahre 2025 und 2026, kalkuliert“, so die Stadt abschließend.