Der Gemeinderat hat sich aus erster Hand über die Überlegungen des Mannheimer Energieversorgers MVV zur Stilllegung des Gasnetzes informiert. Gleich drei Vorstandsmitglieder des Unternehmens haben in der letzten Sitzung des Gremiums ausführlich die bestehenden Rahmenbedingungen und die daraus zu erwartenden Entwicklungen für Gasheizungen erläutert. Ab 2045 darf man in ganz Deutschland nicht mehr mit fossilen Energiequellen heizen, so die Vorgabe des Bundes. In Baden-Württemberg schon ab 2040. Dann müssen Öl- und Gasheizungen stillgelegt werden. Viele Haushalte werden ihre Gasheizung schon vor 2045 durch eine nachhaltige Wärmequelle ersetzen. Steigende CO₂-Preise machen das Heizen mit Gas unattraktiv – die MVV hat bereits 3.000 Gaskunden verloren und muss die Kosten des Gasnetzes auf immer weniger Kunden verteilen. MVV-Vorstand Georg Müller betont: „Für die MVV gibt es unverändert kein fixes Ausstiegsdatum. Uns ging und geht es darum, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig darauf hinzuweisen, dass sich Erdgas in den kommenden Jahren deutlich verteuern wird. Das sollte bei anstehenden Entscheidungen bei der Gebäudeheizung berücksichtigt werden.“
Der Gemeinderat verabschiedete nach intensiver Diskussion eine Resolution, in der er seine Steuerungsfunktion für den Umbau der Wärmenetze in Mannheim betont: Er fordert den Gesetzgeber auf, die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie schnell in deutsches Recht zu übernehmen und dabei Härtefallregelungen zu finden. Die MVV soll bis dahin keine einseitigen Schritte zur Stilllegung des Gasnetzes unternehmen. Die Angebote zur Information und Beratung über künftige Risiken von Erdgas bei der Gebäudeheizung sowie mögliche nachhaltige Alternativen sollen gezielt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die bundesweit einmalige Mannheimer Wärmewende-Akademie (in der Neckarauer Floßwörthstraße) zum Beispiel bietet kostenfreie Schulungen für Handwerksbetriebe zur optimalen Beratung ihrer Kunden an. Darin erhalten sind ein aktueller Überblick über gesetzliche Rahmenbedingungen beim Heizungstausch, Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung in Mannheim und klimafreundliche Wärmelösungen wie Fernwärme und Wärmepumpen sowie Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Bürgerinnen und Bürger können sich auch bei der Klimaschutzagentur Mannheim (www.klima-ma.de) informieren. Sie bietet kostenfreie und neutrale Beratung zur Wärmewende für Gebäudeeigentümer, unterstützt bei der Wahl der individuell passenden Heizungslösung, dem Einsatz erneuerbarer Energien und der energetischen Sanierung der Gebäudehülle – inklusive umfassender Informationen zu Fördermöglichkeiten.
Gaspreise für Haushalte im 2. Halbjahr 2024 um 3,5 % gestiegen
Die privaten Haushalte in Deutschland haben im 2. Halbjahr 2024 im Durchschnitt 12,28 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Gaspreise damit gegenüber dem 1. Halbjahr 2024 um 3,5 %. Gegenüber dem 2. Halbjahr 2023 stiegen sie um 7,6 %. Im Vergleich zum 2. Halbjahr 2021, dem Vergleichszeitraum vor dem russischen Angriff auf die Ukraine und der sich verstärkenden Energiekrise, lagen die Gaspreise für private Haushalte um 79,8 % höher. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher im 2. Halbjahr 2024 durchschnittlich 41,20 Cent je Kilowattstunde. Das waren 0,4 % mehr als im 1. Halbjahr 2024 (-1,3 % gegenüber dem 2. Halbjahr 2023) und ein Viertel (+25,3 %) mehr als im 2. Halbjahr 2021.
Für private Haushalte sorgte die ab April 2024 wieder zu dem normalen Steuersatz zurückgekehrte Umsatzsteuer und die ab Juli erhöhte Gasspeicherumlage für einen Anstieg der Preise. Die Steuerbelastung stieg für alle privaten Erdgaskundinnen und -kunden gegenüber dem 1. Halbjahr 2024 um 33,7 %. Die Kosten für Energie und Vertrieb für private Haushalte insgesamt sanken um 8,6 % im Vergleich zum Vorhalbjahr, Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten 11,1 % weniger.
Die privaten Stromkundinnen und -kunden zahlten für Energie und Vertrieb im 2. Halbjahr 2024 durchschnittlich 2,4 % weniger als im 1. Halbjahr 2024. Allerdings führte ein Anstieg der durchschnittlich im 2. Halbjahr 2024 gezahlten Netzentgelte (+4,5 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2024) zu einem geringfügig höheren Gesamtpreis für Strom (+0,4 % gegenüber 1. Halbjahr 2024).
Energiepreise für Nicht-Haushalte steigen
Nicht-Haushalte, zum Beispiel Unternehmen oder Behörden, zahlten im 2. Halbjahr 2024 für Erdgas ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern durchschnittlich 6,35 Cent je Kilowattstunde. Das waren 5,1 % mehr als im 1. Halbjahr 2024. Gegenüber dem 2. Halbjahr 2023 fielen die Preise um 5,6 %, gegenüber dem 2. Halbjahr 2021 lagen die Preise aber insgesamt 37,1 % höher.
Die Erdgaspreise für Nicht-Haushalte entwickelten sich je nach Jahresverbrauch unterschiedlich. Bei einem Jahresverbrauch zwischen 1000 und 10 000 Gigajoule musste im 2. Halbjahr 2024 mit 8,63 Cent je Kilowattstunde 5,8 % mehr gezahlt werden als im 1. Halbjahr 2024. Die Preise für diese Verbrauchsgruppe lagen damit aber immer noch 93,9 % höher als im 2. Halbjahr 2021. Lag der Jahresverbrauch über vier Millionen Gigajoule, kostete Erdgas 4,51 Cent je Kilowattstunde und damit 14,8 % mehr als im 1. Halbjahr 2024. Damit lagen die Preise hier 20,6 % niedriger als im 2. Halbjahr 2021.
Für Strom zahlten Nicht-Haushalte im 2. Halbjahr 2024 durchschnittlich 20,55 Cent je Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer und andere abzugsfähige Steuern. Damit war Strom für sie 4,2 % teurer als im 1. Halbjahr 2024 und 23,4 % teurer als im 2. Halbjahr 2021. Nicht-Haushalte mit einem Jahresverbrauch zwischen 20 und 500 Megawattstunden zahlten im 2. Halbjahr 2024 mit 27,14 Cent je Kilowattstunde 0,3 % weniger als im 1. Halbjahr 2024 und 30,9 % mehr als im 2. Halbjahr 2021. Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 150 000 Megawattstunden kostete der Strom 13,90 Cent je Kilowattstunde und damit 14,7 % mehr als im 1. Halbjahr 2024. Gegenüber dem 2. Halbjahr 2021 stiegen die Preise für diese Verbrauchsgruppe um 6,0 %.