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Jetzt Einwendungen gegen Rheindammpläne schreiben

Jetzt Einwendungen gegen Rheindammpläne schreiben

Am 20. Oktober 2022 war es so weit. Die Offenlegung der Planungsunterlagen des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Sanierung des Mannheimer Rheindamms – und damit die wichtige Phase der Bürgerbeteiligung hat begonnen. Einwendungen müssen bis 21. Dezember 2022 bei der Stadt eingegangen sein.

Die detaillierten Planunterlagen sind auch nach der Offenlage noch im Internet unter www.uvp-verbund.de veröffentlicht und können dort weiterhin eingesehen und heruntergeladen werden. „Bis zum 21. Dezember 2022 können Sie all Ihre Einwände gegen das baumvernichtende Konzept vortragen. Maßgebend ist der Eingang bei der Behörde“, so die Bürgerinteressengemeinschaft Lindenhof (BIG).

Wer kann Einwendungen erheben?

Grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in ihren Belangen durch den geplanten Kahlschlag betroffen fühlen. Die BIG weiter: „Sie müssen dazu nicht in den hinter dem Damm liegenden Wohngebieten, auch nicht in Mannheim, wohnen! Auch Kinder ab 7 Jahren, auch Kindergärten, Schulen, andere Bildungseinrichtungen, Gewerbetreibende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Beispiel ihre Pausen dort verbringen oder durch den Baulärm erheblich gestört wären, etwaige Gewinneinbußen hätten. Schildern Sie auch, wie Sie persönlich den Rheindamm oder Waldpark gewöhnlich nutzen und worin Ihre Beeinträchtigung durch die Baustelle oder den Kahlschlag besteht.

Warum sollten Sie Einwendungen erheben?

Weil dies die einzige und sehr sinnvolle Möglichkeit der Bürgerbeteiligung ist. Die Planfeststellungsbehörde in Mannheim sollte so umfassend wie möglich darüber informiert werden, welche Gefahren und Beeinträchtigungen aufgrund der derzeitigen Planung von Ihnen befürchtet werden, damit sie dies bei ihrer Entscheidung berücksichtigen kann. Das Erheben von Einwendungen verpflichtet zu nichts und kostet nichts! Außerdem können Sie sich auf diese Weise vorsorglich das Recht zu einer eventuell für Sie in Betracht kommenden Klage gegen das Projekt sichern. Und schließlich eröffnet Ihnen dies die Möglichkeit der Teilnahme am späteren offiziellen Erörterungstermin.

Wie können Sie Einwendungen erheben?

Wichtig ist, dass Sie Ihre Einwendungen schriftlich (ggf. auch handschriftlich) formulieren und entweder per Post schicken oder persönlich im Technischen Rathaus abgeben. Falls Sie die spätere Wahrnehmung Ihrer Rechte sichern möchten, denken Sie bitte an die Beweisbarkeit mittels Kopie. Im Technischen Rathaus wird keine Empfangsbestätigung erteilt, sodass Sie die persönliche Abgabe bei Bedarf nur durch einen Zeugenbeweis bestätigen können. Bei Übersendung per Einschreiben beachten Sie bitte die unter Umständen lange Postlaufzeit! Wenn Ihr Schreiben nach Fristablauf eingeht, kann es im Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Werfen Sie es daher besser persönlich im Technischen Rathaus ein, um den rechtzeitigen Zugang bei der Behörde sicherzustellen.

Was können Sie als Einwendungen erheben?

Zunächst sollten Sie Ihre persönlichen Beeinträchtigungen, die sich aus den Folgen der vom Regierungspräsidium geplanten Erdbauweise ergeben, vortragen. Ob sich daraus für Sie auch eine spätere Klagebefugnis ableiten lässt, ist jetzt nicht von Bedeutung. Wichtig ist, dass Sie möglichst umfassend all Ihre Belange, in denen Sie betroffen sein könnten, vortragen. Ebenso können und sollten Sie auch allgemeine Interessen, die sich aus Natur-, Klima- und Umweltschutz ergeben, vertreten. Nehmen Sie dabei Bezug auf die öffentlich ausgelegten Unterlagen und nennen Sie Ihr Ziel: Sicherer Hochwasserschutz unter Baumerhalt und Verhinderung einer Sanierung in der Form, die den Verlust der Bäume zur Folge hätte. Ein Entwurf als Formulierungshilfe für Ihr individuelles Schreiben ist bei der BIG erhältlich www.big-lindenhof.de). Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nur beispielhaft und keinesfalls abschließend, sondern nur als stichwortartige Benennung einzelner Gründe zu verstehen ist! Sie können sie auch in dieser Kürze übernehmen, das ist besser, als gar nichts zu tun. Wünschenswert wären natürlich weitere Ausführungen und Argumente – je nach betroffenen Interessen, Kenntnisstand und Möglichkeiten.

„Wir helfen Ihnen beim Erstellen, Ausdrucken und Versenden“, so die BIG. Am Samstag, 10. Dezember, von 10 bis 14 Uhr im Volkshaus Neckarau (Rheingoldstraße 47) und jederzeit im Internet: www.big-lindenhof.de

Der Verein

Gemeinschaft der Selbständigen Neckarau e.V.
Postfach 24 02 66
68172 Mannheim

 

Kontakt

1. Vorsitzender Bernd Schwinn
c/o Reiseland Atlantis

Rheingoldstraße 18
68199 Mannheim

Tel.: 0621 8 41 12 10
Fax: 0621 8 41 12 11
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