Informationen aus Neckarau

Mehrwegpflicht bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen

Mehrwegpflicht bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen

Wer Mahlzeiten oder Getränke zum Mitnehmen anbietet, muss dafür ab dem 1. Januar 2023 neben den bisher üblichen Einwegbehältern oder -bechern auch Mehrwegbehältnisse anbieten. Darüber informieren jetzt auch die IHK Rhein Neckar und die Stadt Mannheim.

Verbraucher sollen künftig die Wahl zwischen Einwegverpackungen und mehrfach nutzbaren Alternativen haben und müssen darüber auch informiert werden. Diese Mehrwegalternative darf, abgesehen von einem Pfand, den Verkaufspreis nicht erhöhen. Hintergrund ist die Regelung der Einwegkunststoffrichtlinie ((EU) 2019/904) zur Verringerung des Verbrauchs bestimmter Einwegkunststoffprodukte bis 2026. Mit den Bestimmungen der Paragrafen 33 und 34 des Verpackungsgesetzes wird diese Anforderung in nationales Recht umgesetzt. Ausnahmen werden nur für kleine Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern und maximal fünf Mitarbeitern gemacht. Diese können alternativ auch von Verbrauchern mitgebrachte Mehrwegbehälter befüllen. Betroffen sind neben Restaurants, Cafés, Händlern und Kantinen auch Lieferdienste. Verstöße gegen die Mehrwegpflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Weitere Informationen zur Mehrwegpflicht unter www.ihk.de/rhein-neckar/mehrweg.

Um die Gastronomie und den Einzelhandel rechtzeitig über die neue Mehrwegpflicht im To-Go-Bereich zu informieren, schreiben der Stadtraumservice Mannheim und die Klimaschutzagentur Mannheim in den kommenden Tagen rund 1.000 Anbieter persönlich an. In einem Flyer wird erklärt, was bei der Einführung von Mehrwegsystemen zu berücksichtigen ist und welche Lösungen möglich sind.
 
Wer schnell ist bei der Einführung eines Mehrwegsystems, wird von der Stadt Mannheim finanziell gefördert. Von dieser Förderung profitieren die ersten fünf Betriebe, die sich einem etablierten System anschließen. Der Antrag zum Förderprogramm ist auf den Seiten der Klimaschutzagentur unter www.klima-ma.de/take-away-take-a-box zu finden. Kunden, die Speisen und Getränke gerne to go oder Take-Away konsumieren, sollten auf das Siegel „Einmal ohne, bitte“ achten. Wer dieses Siegel an der Eingangstür sieht, kann sich sicher sein, dass hier mitgebrachte Behältnisse befüllt werden.

Der Verein

Gemeinschaft der Selbständigen Neckarau e.V.
Postfach 24 02 66
68172 Mannheim

 

Kontakt

1. Vorsitzender Bernd Schwinn
c/o Reiseland Atlantis

Rheingoldstraße 18
68199 Mannheim

Tel.: 0621 8 41 12 10
Fax: 0621 8 41 12 11
E-Mail: schwinn@atlantis90.de