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Wertstoffinselkonzept: Containeranzahl wird begrenzt

Wertstoffinselkonzept: Containeranzahl wird begrenzt

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass Großcontainer zur Sammlung von Altkleidern nur noch auf ausgewählten etablierten Standplätzen von Altglascontainern aufgestellt werden dürfen, das sogenannte Wertstoffinselkonzept. Zudem wurden Richtlinien beschlossen, wonach die Aufstellung dieser Wertstoffsammelcontainer an Vorgaben hinsichtlich Größe, Farbe und Lärmschutz sowie Sauberhaltung der Container und des Umfeldes gebunden ist.

Denn: Ohne straßenrechtliche Erlaubnis im Stadtgebiet aufgestellte Altkleidercontainer, oft in Verbindung mit weiteren Müllablagerungen, beeinträchtigten das Stadtbild. Diese illegal aufgestellten Altkleidercontainer führen immer wieder zu Verkehrsbeeinträchtigungen und zu einer Übermöblierung des ohnehin schon belasteten öffentlichen Raumes, ist die Stadt überzeugt.

Konkret bedeutet das: Die Anzahl der Altkleidercontainer wird auf 305 an 206 festgelegten Standplätzen begrenzt. „Um die Entsorgungssicherheit auf dem Stadtgebiet Mannheim zu gewährleisten und den gesetzlichen Verpflichtungen zur getrennten Erfassung von Alttextilien nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nachzukommen, wird der Eigenbetrieb Stadtraumservice als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auf 90 der zur Verfügung stehenden Standplätzen insgesamt 115 eigene Container aufstellen. Die übrige Anzahl von maximal 190 Altkleidercontainern auf 116 Standplätzen steht für gewerbliche und gemeinnützige Sammelnde zur Verfügung. Hierzu wird der Eigenbetrieb Stadtraumservice in Kürze ein Auswahlverfahren starten. Für die Sammlung von Altglas sind nach dem Verpackungsgesetz die dualen Systeme verantwortlich. Hierfür stehen im Stadtgebiet derzeit 287 oberirdische Standplätze und vier sogenannte Unterflurstandplätze zur Verfügung. 206 dieser Standplätze dann mit Altkleidercontainer“, so die Stadt weiter.
Bei der Auswahl der Standplätze für Altkleidercontainer sei als wesentliches Kriterium herangezogen worden, dass es sich um etablierte und im Sinne von Nutzungskonflikten akzeptierte Standplätze für Altglascontainer handele. Nicht alle Standorte von Altglascontainern seien zur zusätzlichen Aufstellung von Altkleidercontainern geeignet. Bei den ausgewählten Standorten werde das Stadtbild durch die Aufstellung von zusätzlichen Altkleidercontainern, sofern nicht bereits vorhanden, nur geringfügig beeinträchtigt. Vielmehr werde durch die Konzentration auf diese Wertstoffinseln der sonstige Wildwuchs im öffentlichen Raum vermieden.
Über die geprüften Standplätze hinaus werden keine weiteren Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidercontainern mehr erteilt. Nur so könne die erforderliche Unterscheidung zwischen genehmigten und nicht genehmigten Containern vor Ort durch die Ordnungsbehörde geleistet und eine Übermöblierung und Überfrachtung des öffentlichen Straßenraumes vermieden werden.

Standorte für Altkleidersammelplätze sind unter anderem in der Mallau-/Sporwörthstraße, in Neckarau Siegmund-Schuckert-/Floßwörthstraße, Angelstraße am GKM, Adler-/Fischerstraße, Marguerre-/Wörthstraße, Steubenstraße/Rheingoldcenter, Balogh-/Kiesteichweg, Rheingoldstraße/Stollenwörthweiher, Hans-Sachs-Ring/Meistersingerstraße, Dreesbachplatz/Germaniastraße, Alberichstraße/Tannhäuserring/Parkplatz, Morchhof/Recyclinghof, Rottfeld-/Lassallestraße (neu), auf dem Almenhof: Niederfeld-/Neckarauer Straße, August-Bebel-Straße/am Bunker, Freiheitsplatz/Im Lohr, Feldbergstraße 69, Feldbergstraße 21-23/am Sportplatz, Feldbergstraße 33, Speyerer Straße/Im Lohr, Speyerer/August-Bebel-Straße, Speyerer/Neckarauer Straße. nco

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