„Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können“, informiert Aaron Maier, technischer Berater bei der Handwerkskammer in Mannheim. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird – mit verschiedenen Übergangsfristen – bis 31. Dezember 2027 eingeführt. „Mit dem Erlass des Wachstumschancengesetzes und der geplanten Einführung des elektronischen Meldesystems ab 2028 zur Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs wird die E-Rechnung in absehbarer Zeit unabdingbar im B2B-Bereich“, so Aaron Maier. Mit einer Infoveranstaltung in Mannheim unterstützt die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bei Fragen rund ums Thema E-Rechnungen. Bei der zirka zweistündigen kostenfreien Info-Veranstaltung am Donnerstag, 4. Juli, um 17 Uhr, in den Räumlichkeiten der Handwerkskammer in Mannheim erfahren die Teilnehmenden alles über die Neuerungen und haben Gelegenheit zum Austausch. Anmeldungen sind bis zum 28. Juni unter Angabe des Veranstaltungsortes per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten.
Thematisch werden die Teilnehmenden über die aktuellen gesetzlichen Hintergründe und Vorgaben informiert, die Übergangsfristen erläutert sowie die Verarbeitung von E-Rechnungen vorgestellt. Bei Fragen zur E-Rechnung hilft bei der HWK der technische Berater Aaron Maier, Telefon 0621 18002-146 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.