Informationen aus Neckarau

Aktuelles zur Bundestagswahl am 23. Februar

Aktuelles zur Bundestagswahl am 23. Februar

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Gesetzliches Fristende für die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ist der 2. Februar 2025. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen in Mannheim ist so gut wie abgeschlossen. Diejenigen, die glauben wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, sollten dann schnell das Wahlbüro unter 0621/293-9566 anrufen und den Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen.

Personen, die eingetragen sind, können am 23. Februar 2025 auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis wählen. Wer nicht eingetragen ist, muss dies sofort berichtigen lassen, weil sonst nicht gewählt werden darf. Das Wahlbüro hilft gerne.

Einzelhandel: Mieten in 1a-Lagen weiter unter Druck

Einzelhandel: Mieten in 1a-Lagen weiter unter Druck

Die Mieten für Einzelhandelsflächen in den zentralen, hochpreisigen Lagen der Region sind weiter rückläufig. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 sind die Mieten sogar um bis zu 25 Prozent zurückgegangen. Das sind Ergebnisse einer Evaluation der Nettokaltmieten (ohne Nebenkosten und Mehrwertsteuer) in Mannheim und Heidelberg für das Jahr 2024, die die IHK Rhein-Neckar durchgeführt hat. „Das zweite Jahr des wirtschaftlichen Abschwungs geht auch an den Vermietern der Haupteinkaufsstraßen nicht vorbei. Zwar hält sich die Zahl der Leerstände in den Oberzentren Mannheim und Heidelberg in Grenzen, aber gerade Neuvermietungen werden immer schwieriger und sind in der Regel nicht zu Vor-Corona-Mietpreisen möglich“, erklärt Mario Klein, IHK-Geschäftsbereichsleiter „Verkehr, Handel und Stadtentwicklung“.

Aktuelles: rheinübergreifende Verkehrswege

Aktuelles: rheinübergreifende Verkehrswege

Die Kurt-Schumacher-Brücke und die Konrad-Adenauer-Brücke sind für den Verkehr zwischen Mannheim und Ludwigshafen sehr wichtig. Daher werden die Brückenbauwerke regelmäßig geprüft, repariert und saniert. Die jüngste Brückenprüfung hat erneut gezeigt, dass die zunehmende Verkehrsbelastung nicht spurlos an den Bauwerken vorübergeht. Daher ist seit 9. Dezember 2024 auf beiden Rheinbrücken die Geschwindigkeit des LKW-Verkehrs auf 30 km/h begrenzt, ein Überholverbot für LKW eingerichtet und ein Mindestabstand von 50 Metern für LKW festgelegt. Diese Maßnahmen gelten für beide Fahrtrichtungen. Die so reduzierten Lasten aus dem Schwerverkehr und die geringeren Bauwerksschwingungen sollen die Brücke vor weiteren Schäden schützen.

Smartphone-Tipps für Senioren und Seniorinnen in Neckarau

Smartphone-Tipps für Senioren und Seniorinnen in Neckarau

Praktische Tipps und Hilfe beim Smartphone-Gebrauch für Senior/innen gibt es regelmäßig in der Stadtbibliothek, Zweigstelle Neckarau, Heinrich-Heine-Straße 2, auch im neuen Jahr. Im Januar berät Seniorenmedienmentor Ludwig Poigne zum Beispiel zum nächsten Mal am Freitag, 31. Januar, ab 10 Uhr. Ob es sich um App-Installation, Bildersortierung oder Fragen zu Updates und Sicherheits-Tools dreht, jede Person wird individuell unterstützt. Weitere Termine sind: Freitag, 7., 14., 21. und 28. Februar, jeweils 10 Uhr in der Stadtbibliothek Zweigstelle Neckarau. Die Teilnahme ist immer kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich, da die Anzahl der Plätze begrenzt ist. Anmeldung und weitere Informationen unter Telefon 0621 293 183860. red

Eine Menge Blechschaden in und um Neckarau

Eine Menge Blechschaden in und um Neckarau

Eine leichtverletzte Person und 11.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Auffahrunfalls am Mittwochnachmittag auf der B 38a. Eine 29-jährige Frau war kurz nach 14 Uhr mit ihrem VW auf dem mittleren Fahrstreifen der B 38a in Richtung Mannheim-Neckarau unterwegs. Aus bislang unklaren Gründen verringerte die Fahrerin immer weiter die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs. Dabei fuhr ihr ein nachfolgender 48-Jähriger mit seinem Toyota hinten auf. Hierdurch erlitt die Fahrerin des VW leichte Verletzungen und wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Durch den Zusammenstoß wurden beide Fahrzeuge so stark beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten.

Neujahrsempfang: hochkarätige Gäste und hohe Kaufkraftbindung

Neujahrsempfang: hochkarätige Gäste und hohe Kaufkraftbindung

„Das sind ja jede Menge Ehrengäste. So viele hatten wir noch nie“, so ein erstaunter Arthur Bruno Hodapp. Und so hat das Vorstandsmitglied der Neckarauer Gemeinschaft der Selbständigen bei der Verlesung der Liste mit Honoratioren der Stadtgesellschaft, Politikern aus Gemeinderat, Land- und Bundestag sowie Vertretern von Verwaltung, Kirche, Handel und Wandel, Unternehmern, lokalen Vertretern und engagierten Bürgern durchaus einige Minuten zu tun. Tatkräftig unterstützt wurde Hodapp dabei von ebendieser Stadtgesellschaft selbst, denn gefühlt bestand fast die komplette Gästeschar aus Ehrengästen.

Gertraude Karusseit Neckarauer Persönlichkeit 2025

Gertraude Karusseit Neckarauer Persönlichkeit 2025

Es ist eine Tradition, denn bereits seit 1999 ehrt beim Neujahrsempfang der GDS der Verein Geschichte Alt-Neckarau die Persönlichkeit des Jahres. „Dafür ein herzliches Dankeschön“, so Wolfgang Reinhardt. Dankeschön auch für Zeit und Mühe, die diese Person im zurückliegenden Jahr - und meistens auch viele Jahre vorher - ehrenamtlich aufwendet. „Unser Heimatverein ehrt so abwechselnd immer einen Mann und eine Frau als Neckarauer Persönlichkeit des Jahres für die Verdienste um die Neckarauer Heimat und die Kultur“, so Reinhardt weiter.

GDS-Aktion: Gewinnausgabe auf dem Marktplatz Neckarau

GDS-Aktion: Gewinnausgabe auf dem Marktplatz Neckarau

Die Advents- und Weihnachtszeit ist traditionell ein Anlass in Deutschland, Gänsebraten zu essen. Doch das besondere Geflügel scheint immer seltener auf dem Speiseplan zu stehen. Im Jahr 2023 wurde mit 12.100 Tonnen Gänsefleisch nur noch halb so viel importiert wie zehn Jahre zuvor – ein Minus von 50,6 Prozent, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) Ende vergangenen Jahres mitteilte. Das scheint sich auch auf die traditionelle Weihnachtsaktion der Neckarauer Selbständigen der GDS auszuwirken.

Haushalt 2025/26 mit strikten Auflagen genehmigt

Haushalt 2025/26 mit strikten Auflagen genehmigt

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Haushaltsplan 2025/26 der Stadt Mannheim genehmigt. Damit wird die Gesetzmäßigkeit der im Dezember vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung bestätigt. Wegen der erheblichen Verschlechterung der allgemeinen städtischen Haushaltslage und der zusätzlichen finanziellen Risiken durch die Verluste des Universitätsklinikums und die Kostensteigerungen bei der Sanierung des Nationaltheaters hat die Aufsichtsbehörde wie erwartet strikte Auflagen erteilt. In seinem Genehmigungsbescheid fordert das Regierungspräsidium die Stadt auf, bis Ende 2025 ein Konzept vorzulegen, um bis Ende 2028 wieder die gesetzlich vorgegebene Liquiditätsreserve zu erreichen. Nach derzeitigem Stand müsste die Stadt wegen der absehbar sinkenden Liquidität ab 2026 Kassenkredite aufnehmen, um ihren Zahlungsverpflichtungen für laufende Verwaltungsaufgaben nachzukommen. Daher sind, so das Regierungspräsidium, Subventionen und freiwillige Leistungen abzubauen, Standards bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben zu senken, der Personal- und Sachaufwand kritisch zu hinterfragen und Entgelte für städtische Leistungen zu überprüfen.
Das Regierungspräsidium erkennt an, dass es bei der Aufstellung des Haushalts gelungen ist, die städtischen Investitionsausgaben im Vergleich zur bisherigen Planung zu reduzieren. Dennoch stellt es fest, dass die bereits begonnenen und geplanten Vorhaben angesichts der aktuellen Wirtschaftslage nicht mehr aus laufenden Erträgen finanziert werden können. Daher soll auch das Investitionsprogramm kritisch überprüft und wieder mit den Eigenfinanzierungsmöglichkeiten der Stadt in Einklang gebracht werden.
„Schon im vergangenen Jahr haben wir einen breit angelegten verwaltungsinternen Prozess begonnen, um den städtischen Haushalt zu verbessern. Wir wollen uns wieder mehr auf die Kernaufgaben einer Stadt konzentrieren. Dabei werden wir prüfen, an welchen Stellen wir Leistungen über dem gesetzlichen Standard oder ohne gesetzliche Grundlage und ohne adäquate Gegenfinanzierung erbringen. Gerade in Zeiten knapper Kassen müssen diese auf ein Normalmaß reduziert werden“, erklärt Oberbürgermeister Christian Specht. „So können wir insgesamt die Zahl der städtischen Mitarbeitenden konstant halten und die nachhaltige Transformation der Stadt vorantreiben, obwohl uns weiter immer mehr Aufgaben von Bund und Land übertragen werden. Strikte Haushaltsdisziplin verbunden mit Aufgabenkritik ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, künftig die notwendigen Mittel für Investitionen wieder komplett aus dem Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften.“ Kämmerer und Bürgermeister Dr. Volker Proffen ergänzt: „Wir stehen vor einer großen Herausforderung und einem ambitionierten Zeitplan. Durch Organisationsbetrachtungen, Prozessoptimierung und stärkere Digitalisierung wollen wir nachhaltige Einsparungen generieren."

Streik: Am 21. und 22. Januar fahren weder Busse noch Bahnen

Streik: Am 21. und 22. Januar fahren weder Busse noch Bahnen

Die Gewerkschaft ver.di hat die Beschäftigten der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) für Dienstag, 21. Januar, und Mittwoch, 22. Januar, zum Warnstreik aufgerufen. An diesen Tagen werden sowohl der Straßen- und Stadtbahnverkehr als auch der Busverkehr sowie die fips-Shuttles der rnv komplett stillstehen. Auch die Mobilitätszentralen in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg bleiben streikbedingt geschlossen. Die rnv bittet ihre Fahrgäste daher, sich auf zwei Tage ohne ÖPNV-Dienstleistung durch die rnv einzustellen. Auch Schülerverkehre, welche die rnv im städtischen Auftrag erbringt, sowie die Buslinien, die von Subunternehmern der rnv gefahren werden, sind hiervon betroffen. Ab Donnerstag, 23. Januar, 3 Uhr, wird der Bus- und Bahnverkehr voraussichtlich wieder regulär anlaufen. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die Fahrtausfälle in einigen digitalen Fahrplanauskünften sowie auch in den Aushängen an den Haltestellen in der Kürze der Zeit nicht oder nur unvollständig dargestellt werden können. Grundsätzlich wird das Unternehmen an den Streiktagen nur sehr eingeschränkt erreichbar sein. Hintergrund des Streiks sind die aktuell laufenden Tarifverhandlungen bei der rnv. Der zuständige Arbeitgeberverband Nahverkehr hatte den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaft am Freitag, 17. Januar, ein erstes Angebot vorgelegt. 

 Änderungen im fips-Angebot in Mannheim zum 19. Januar 2025

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) passt ihr bestehendes Angebot bei fips, dem flexiblen On-Demand-Shuttle, zum 19. Januar 2025 in Mannheim an. Unter anderem werden in Abstimmung mit der Stadt Mannheim Bedienzeiten verändert, um die Betriebskosten für den Shuttleservice vor dem Hintergrund auslaufender Fördermittel zu reduzieren. Der Betrieb von fips wird auch nach Ende des mit Fördermitteln finanzierten Pilotbetriebs fortgesetzt. Jedoch werden ab 19. Januar 2025 die bestehenden Bediengebiete und -zeiten teilweise angepasst und reduziert. Größere Änderungen werden aufgrund der geringeren Nachfrage im Gebiet Süd realisiert: So wird das südliche Bediengebiet im Tagesverkehr auf die Areale rund um Alt-Neckarau, Floßwörth, das Strandbad und den S-Bahnhof SAP Arena/Maimarkt reduziert. Alternativ können Fahrgäste das bestehende Bahn- und Busangebot nutzen. Im Abendverkehr ab 20 Uhr, außerhalb der Bedienung durch die Buslinie 45, verkehrt fips auch weiterhin in Casterfeld sowie auf der Mallau und dem Pfingstberg. 

Wegen des geringen Bedarfs in den Morgenstunden beginnt der fips-Betrieb an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen künftig ab 8 Uhr. Außerdem wird der stadtweite Nachtverkehr an Wochenenden und vor Feiertagen eingestellt. Das reguläre Bahn- und Nachtbusangebot der rnv sorgt weiterhin für eine gute Erschließung in Mannheim.

Der Verein

Gemeinschaft der Selbständigen Neckarau e.V.
Postfach 24 02 66
68172 Mannheim

 

Kontakt

1. Vorsitzender Bernd Schwinn
c/o Reiseland Atlantis

Rheingoldstraße 18
68199 Mannheim

Tel.: 0621 8 41 12 10
Fax: 0621 8 41 12 11
E-Mail: schwinn@atlantis90.de